Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FBR Facondrehteile GmbH I Stand 01/2020

 

1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen im unternehmerischen Verkehr gelten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten als vom Käufer angenommen, wenn der Käufer ihrer Anwendung nicht unverzüglich widerspricht. Sonstige Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
1.2 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller und zwar auch dann, wenn wir nicht erneut gesondert auf deren Geltung hingewiesen haben, oder der Käufer bei späteren Bestellungen und Aufträgen der Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise widerspricht.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden, welchen wir nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, sind für uns unverbindlich, und zwar auch dann, wenn diese der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben.
1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2. Angebot und Lieferungsumfang
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und Bestellungen des Käufers sind für uns erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt) bindend.
2.2 Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.3 Wir behalten uns die Lieferung von Mehr- oder Minder-gewichten sowie von Mehr- oder Minderlieferung in handels-üblichen Umfang vor („Minderlieferung / Mehrlieferung“). In diesen Fäll ist der Käufer nicht zu Beanstandungen berechtigt, jedoch zur Abnahme und Bezahlung der gelieferten Ware verpflichtet.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
3.1 Vorbehaltlich abweichender Abreden verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Preise geltend für eine Belieferung ab Werk (FCA, 87755 Kirchhaslach). Sie schließen, vorbehaltlicher abweichender schriftlicher Vereinbarung, weder Verpackung noch Fracht, noch Porto oder Versicherung ein, und sind fest vereinbart (Festpreise).
3.2 Mehrkosten für eine vom Käufer gewünschte Expresssendung oder sonstige Sonderlieferung sind von diesem zu tragen. Gleiches gilt für auf Käuferwunsch verwendete besondere Transportverpackungen und Transportmodalitäten.
3.3 Die Zahlungen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten
3.4 Wir können mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, aufrechnen. Wir behalten uns zudem vor, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns gegen den Käufer oder ein mit diesem i. S. d. § 15 AktG verbundenes Unternehmen zustehen.
3.5 Sofern wir ausnahmsweise Wechsel und Schecks entgegennehmen erfolgt die Entgegennahme nur erfüllungshalber. Diese Zahlungsmittel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Etwaige Spesen, beispielsweise Diskont- oder Wechselspesen, gehen zu Lasten des Käufers und sind von diesem zur sofortigen Zahlung fällig. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Wir haften nicht für die rechtzeige Vorlegung, Protestierung Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung.
3.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank.
3.7 Der Käufer kann nur mit solchen Zahlungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug und / oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche zu unseren Gunsten bestehenden Forderung aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer – und zwar unabhängig von der Laufzeit etwa begebener Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheit in ausreichender Höhe zu verlangen. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, noch ausstehende Lieferungen ausschließlich gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen.

4. Abholung der Ware
4.1 Die Lieferung erfolgt FCA (incoterms 2020), 87755 Kirchhaslach.
4.2 Von uns angegebene Versandanschriften (Zufahrt, Tor usw.) sind von dem Besteller bei der Abholung zu beachten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Sämtliche Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.
5.2 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, welche uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir den Käufer auf seinen Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Wahl, welche von verschiedenen Sicherungsrechten wir freigeben, steht ausschließlich uns zu. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
5.3 Der Käufer ist nicht befugt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Ausgenommen ist die Weiterveräußerung für Wiederverkäufer im gewöhnlichen Geschäftsgang, wobei diese nur unter der Bedingung gestattet wird, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlungen erhält oder den Vorbehalt geltend macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen voll erfüllt hat.
5.4 Bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit sämtlichen Nebenrechten, einschließlich etwa bestehender Saldoforderungen, sicherungshalber an uns ab, ohne dass es einer weiteren besonderen Erklärung hierfür bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass ein gesonderter Einzelpreis für die Vorbehaltsware vereinbart oder ausgewiesen ist, so tritt der Käufer denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, welcher dem von uns in Rechnung gestellten Preis der betroffenen Vorbehaltsware entspricht.
5.5 Die Rückforderung, ausgenommen die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, gilt als Rücktritt vom Vertrag.
5.6 Falls der Käufer oder ein beliebiger Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder ein solches gerichtlich eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
5.7 Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteiliges Miteigentum nach § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Ist die andere Sache, in welcher die Vorbehaltsware eingebaut worden ist, als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteiliges Miteigentum überträgt, soweit ihm die Hauptsache gehört. Unsere Rechte an von uns gelieferter Ware, welche nicht Bestandteilt einer Sache wird, wird von vorstehender Regelung nicht berührt.
5.8 Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt („Einziehungsermächtigung“). Wir sind berechtigt, diese Einziehungsermächtigung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund in vorbenanntem Sinne liegt insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechselprotest oder sonstigen begründeten Anhaltspunkten für eine bestehende Überschuldung oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor.
5.9 Auch können wir in diesen Fällen – nach voriger schriftlicher Androhung unter Einhaltung einer angemessen Frist – die Sicherungsabtretung gegenüber Dritten offenlegen und die abgetretenen Forderungen verwerten sowie von dem Käufer die Offenlegung der Sicherungsabtretung gegenüber dem Kunden verlangen.

6. Untersuchungen und Beanstandungen
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf offensichtliche Mängel als auch auf Abweichungen in Art und Umfang zu untersuchen. Etwa erkannte Mängel oder Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit hat der Käufer unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Arbeitstagen, schriftlich (E-Mail genügt), zu rügen. Bei verspäteter Rüge gilt die Ware ungeachtet etwaiger Abweichungen als genehmigt.
6.2 Bei Anlieferung auch nach stichprobenartiger Untersuchung und Kontrolle nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich (EMail genügt), zu rügen.
6.3 Wegen nicht erheblicher Mängel darf die Annahme der gelieferten Ware nicht verweigert werden.

7. Haftung und Gewährleistung bei Sachmängeln
7.1 Bei Sachmängeln und berechtigter ordnungsgemäßer Rüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, eine Ersatzlieferung Zug-um-Zug gegen Abholung der gelieferten mangelhaften Ware vorzunehmen, oder die Ware, soweit möglich und dem Käufer zumutbar, vor Ort in den Räumlichkeiten des Käufers nachzubessern. Der Käufer verpflichtet sich, hierfür notwendige Räumlichkeiten einschließlich deren hinreichende Versorgung mit Strom, Wasser, Wärme usw. unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7.2 In jedem Fall ist uns die Gelegenheit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
7.3 Aufwendungsersatzansprüche für zum Zweck der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als diese Aufwendungen sich dadurch erhöht haben, dass die Ware nachträglich an einen anderen Ort, etwa eine andere Niederlassung des Käufers verbracht worden sind („Verbringung“). Dies gilt nicht, wenn die Verbringung einem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
7.4 Rückgriffs- und Regressansprüche gegen uns bestehen nur, soweit der Käufer mit seinen Abnehmern und Vertragspartnern keine über die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
7.5 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel nachweisbar arglistig verschwiegen, eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, oder bei Verletzung von Leib, Leben, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung ist mit vorgenannter Bestimmung nicht verbunden.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
8.1 Wir sind nur verpflichtet, die Ware ohne Verletzung gewerblicher Schutzrechte und ohne Verletzung von Urheberrechten Dritter („Schutzrechte“) in Deutschland oder, wenn wir individualvertraglich die Lieferung an einen benannten Ort im Ausland schulden, ohne Verletzung dieser Schutzrechte im Zielort der Lieferung zu liefern.
8.2 Wir sind, sofern dies dem Käufer zumutbar ist, berechtigt, nach unserer Wahl auf unsere Kosten ein Schutzrecht zu erwirken, die Ware so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird und die geänderte Ware Zug-um-Zug gegen Abholung der ursprünglich gelieferten Waren abzuholen, oder diese auszutauschen.
8.3 Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

9. Lieferfristen, Verzug
9.1 Von uns genannte Lieferfristen und Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
9.2 Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob wegen etwa eingetretenen Verzögerungen der Lieferung der Rücktritt vom Vertrag erklärt, oder an der Lieferung der betroffenen Ware festgehalten wird. An diese Erklärung ist der Kunde gebunden.
9.3 Werden Versand und / oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Bereitstellung der Ware bzw. der Versandbereitschaft der Ware verzögert, können wir für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des vereinbarten Preises der Gegenstände der betroffenen Lieferung (ohne Berücksichtigung von Skonti, Rabatten usw.) verlangen. Der Anspruch auf Lagergeld ist der Höhe nach begrenzt auf 5 % des Preises der Gegenstände der betroffenen Lieferung. Der Nachweis höherer und / oder niedrigerer Lagerkosten ist zulässig und bleibt hiervon unbenommen.

10. Gefahrübergang
10.1 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung ab Bereitstellung der Ware in 87755 Kirchhaslach über, und zwar sowohl in Fällen, in denen die Lieferung ab Werk (Ex Works incoterms 2020) oder Frei Frachtführer (FCA incoterms 2020) erfolgt.
10.2 Wir sind nur bereit, die Lieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gegen sämtliche Risiken zu versichern, wobei der Käufer die uns hierfür entstehenden Kosten zu tragen hat.
10.3 Der Käufer verpflichtet sich, uns auf unser schriftliches Verlangen hin im Außenverhältnis von solchen Kosten in voller Höhe freizustellen. Verzögert sich die Auslieferung oder unterbleibt der Versand sowie die Abnahme der Ware in Folge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr von dem Tage unserer Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft an auf den Käufer über. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Käufers sämtliche Versicherungen abzuschließen, welcher dieser verlangt, soweit der Abschluss rechtlich möglich ist.
10.4 Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und von uns nicht zurückgenommen.

11. Erfüllungsort
Einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Teile des Vertrags der Sitz von uns, 87755 Kirchhaslach.

12. Werbung / Werbemaßnahmen
Die Nennung unserer Vertragsbeziehung, insbesondere die Werbung mit unseren Produkten, ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen (E-Mail genügt) Genehmigung zulässig.

13. Verbindlichkeit / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren bleiben diese allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für unseren Sitz zuständige Landgericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer nach unserer Wahl auch an seinem Hauptsitz zu verklagen.

FBR Facondrehteile GmbH
Industriegebiet 1
D-87755 Kirchhaslach

Telefon: 08333/923 0
Fax: 08333/9230 66
E-Mail: info@fbr-gmbh.de